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Italien Auswandern - Immobilienerwerb für Schweizer

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Immobilienkauf von Schweizern: Aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (seit 01.06.2012) genießen Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche eine Aufenthaltsbewilligung in einem Mitgliedstaat der EU haben, die gleichen Rechte wie ein EU Bürger. Sie können in den EU Staaten Immobilien zu den gleichen Bedingungen erwerben wie ein Bürger der EU. Für Schweizer Bürger, die über keine Aufenthaltsbewilligung in einem EU Staat verfügen und eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus in Italien kaufen wollen, existiert eine flächenmäßige Beschränkung: das Haus darf über nicht mehr als 200 m² verfügen und das Grundstück über nicht mehr als 1000 m². In allen Fällen muss ein solcher Kauf von einem italienischen Notar (notaio) bewilligt werden.

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